Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

ChemikaliensicherheitInformationen für Wirtschaftsakteure

Das Referat 114 überwacht landesweit Hersteller, Importeure, gewerbliche Anwender und Händler von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen hinsichtlich der chemikalienrechtlichen Produktanforderungen sowie der produktbezogenen Anforderungen des Abfallrechtes.

Zentrales Ziel ist, das Inverkehrbringen und die Verbreitung von nicht konformen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu unterbinden, um einerseits Risiken für Verbraucher und Umwelt zu minimieren und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Hier finden Wirtschaftsakteure aktuelle Informationen.

Wichtige Verordnungen im Bereich des Chemikalienrechts

ReachBW

Die REACH-Verordnung sieht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = substances of very high concern) weitreichende Informationspflichten in der Lieferkette vor. 

Gewerbliche Kunden müssen unaufgefordert und private Endverbraucher auf Nachfrage informiert werden, wenn SVHC in bestimmten Konzentrationen in Erzeugnissen enthalten sind. SVHC werden in der sogenannte „Kandidatenliste“ auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht.


Weitere Informationen:

REACH@Baden-Württemberg - SVHC Infoseiten
Kandidatenliste
Auskunftsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher

Biozid-Verordnung

Die Biozid-Verordnung gilt für Biozidprodukte und für mit Biozidprodukten behandelten Waren. Ziel der Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts durch die Harmonisierung der Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt und die…

Was sind Biozide?

Biozide bzw. Biozidprodukte sind Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, z. B. Insekten, Ratten, Bakterien oder Pilze, und somit potenziell auch gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt. Biozidprodukte müssen daher mit der gebotenen Vorsicht gehandhabt werden. Um die erforderliche Wirksamkeit der entsprechenden Produkte und die notwendige Sicherheit für die Anwender und die Umwelt zu gewährleisten, dürfen grundsätzlich nur nach behördlicher Prüfung zugelassene Biozidprodukte verwendet werden.

Zulassungsstelle für Biozide ist in Deutschland die Bundesstelle für Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 


 Weitere Informationen:

Biozid-Portal der BAuA
Biozid-Portal zu alternativen Maßnahmen
REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
Merkblatt für die Sachkunde nach ChemBiozidDV bezüglich der Abgabe von bestimmten Biozidprodukten (pdf, 477 KB)

CLP-Verordnung

Mit der CLP-Verordnung werden die Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Chemikalien europaweit festgelegt (CLP = classification, labelling, packaging). So sind zum Beispiel Kriterien definiert, wann eine…

​RoHS | ElektroStoffV

Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung setzt die europäische RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in deutsches Recht um. 

Kernelemente sind Grenzwerte für bestimmte gefährliche Stoffe wie z. B. Blei, Quecksilber und Cadmium in Elektrogeräten. Darüber hinaus werden Anforderungen hinsichtlich CE-Kennzeichnung und Dokumentation gestellt.

Weitere Informationen:

Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen


Referat 114
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung