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ChemikaliensicherheitInformationen für Wirtschaftsakteure

Das Referat 114 überwacht landesweit Hersteller, Importeure, gewerbliche Anwender und Händler von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen hinsichtlich der chemikalienrechtlichen Produktanforderungen sowie der produktbezogenen Anforderungen des Abfallrechtes.
Zentrales Ziel ist, das Inverkehrbringen und die Verbreitung von nicht konformen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu unterbinden, um einerseits Risiken für Verbraucher und Umwelt zu minimieren und andererseits faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Hier finden Wirtschaftsakteure aktuelle Informationen.
Wichtige Verordnungen im Bereich des Chemikalienrechts
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen
Referat 114
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung