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MarktüberwachungBauprodukte

Zuständigkeiten bei der Marktüberwachung von Bauprodukten

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder.  
 

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 B
10829 Berlin

marktueberwachung@dibt.de 
www.dibt.de

Oberste Marktüberwachungsbehörde von Baden-Württemberg ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Für die landesweitere Umsetzung der Marktüberwachung ist das Regierungspräsidium Tübingen - Abteilung 11 - Marktüberwachung Baden-Württemberg zuständig.

Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 11 – Marktüberwachung Baden-Württemberg
Referat 115 - Energieverbrauchsrelevante Produkte und Bauprodukte im Hoch-, Tief und Straßenbau“
Konrad-Adenauer-Str. 40 
72072 Tübingen 

marktueberwachung@rpt.bwl.de 
Marktüberwachung Baden-Württemberg

Die EU-BauPVO

Die EU-BauPVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Bedingungen für die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt. 

Die EU-BauPVO gilt für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst sind oder für die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde. Die Europäische Kommission veröffentlicht Verzeichnisse der Fundstellen harmonisierter Normen (hEN) und Europäischer Bewertungsdokumente (EAD) im Amtsblatt der Europäischen Union. 

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellt auf seiner Homepage konsolidierte Listen der harmonisierten Normen (hEN-Liste) und der weiteren Europäischen Bewertungsdokumente (EAD-Liste) bereit. 

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FAQ

Wirtschaftsakteur

Wirtschaftsakteure!

Eine Hand hält einen kleinen Einkaufswagen in der Hand, darüber ist eine Warnzeichen gezogen.
Unsichere Produkte melden
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Rechtsgrundlagen

Die Sicherheit von Bauwerken beginnt beim Bauprodukt!

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen die für die Umsetzung zuständige Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte. 

Seine zentrale Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Grundanforderungen an Bauwerke eingehalten werden und unsichere Bauprodukte nicht auf dem Markt bereitgestellt werden  (siehe EU-PVO). Kontrolliert wird von der Marktüberwachung: 

  • ob der Hersteller für das Bauprodukt eine konforme Leistungserklärung erstellt hat.,
  • ob der Hersteller eine konforme CE-Kennzeichnung am Bauprodukt angebracht hat.
  • ob die erklärten Leistungseigenschaften den tatsächlichen Produkteigenschaften entsprechen.

 

Organisation und Zuständigkeiten der Marktüberwachung bei Bauprodukten

  • Die Kontrollen auf formale Mängel bei Bauprodukten erfolgen vor Ort auf der Grundlage eines bundesweiten Marktüberwachungsprogramms.  Weiterhin erfolgen Kontrollen aufgrund von Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden. Die Marktüberwachungsbehörde arbeitet dabei auch eng mit dem Zoll zusammen.
  • Werden formale Mängel festgestellt, wird zuerst versucht, kooperativ vorzugehen und den Dialog mit dem Hersteller, Importeur oder Händler zu suchen und etwaige formale Mängel einvernehmlich zu beheben. Ist das nicht möglich, stehen abgestufte behördliche Maßnahmen zur Verfügung, wie etwa die Untersagung der Bereitstellung des Bauprodukts, die Veranlassung einer Rücknahme oder eines Rückrufs vom Markt, die Warnung der Öffentlichkeit und/ oder die Meldung an das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate.
  • Entsteht der begründete Verdacht auf einen materiellen Mangel, so gibt die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes die Sachbehandlung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ab. Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt u. a. die Aufgabe, Bauprodukte in technischer Hinsicht einheitlich zu prüfen und zu bewerten.
  • Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden enden, wenn sich das Bauprodukt nicht mehr auf dem Markt befindet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Bauprodukt an den Verwender abgegeben wurde.
  • Die Marktüberwachung nach der EU-BauPVO umfasst nicht die Kontrolle nationaler bauordnungsrechtlicher Bestimmungen. Für deren Einhaltung sind ausschließlich die Bauaufsichtsbehörden zuständig. Wird jedoch im Rahmen der Marktüberwachung festgestellt, dass mangelhafte Bauprodukte in Bauwerken verbaut wurden, kann eine Mitteilung an die Bauaufsichtsbehörden erfolgen, sofern dies angezeigt erscheint.

siehe auch: DIBt: Durchführungsfestlegungen zur Umsetzung der Marktüberwachungsstrategie von harmonisierten Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und der Verordnung (EU) 2019/1020 für das Jahr 2025

 

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte. 

Seine zentrale Aufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass nur sichere und gesetzeskonforme Bauprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden (siehe EU-PVO). Kontrolliert wird von der Marktüberwachung Baden-Württemberg, ob harmonisierte Bauprodukte 

  • mit einer rechtskonformen Leistungserklärung vertrieben werden,
  • eine CE-Kennzeichnung mit korrekten und vollständigen Angaben tragen und
  • ob die deklarierten Leistungseigenschaften den tatsächlichen Produkteigenschaften entsprechen.

 

„Mit seiner Tätigkeit leistet das Regierungspräsidium Tübingen einen wichtigen Beitrag zur Bauwerkssicherheit, zum Verbraucherschutz und zur rechtswirksamen Anwendung europäischer Produktregelungen im Bauwesen!”

Weitere Informationen...

Weitere Informationen...

... zu den Aufgaben der Marktüberwachung im Bereich europäisch harmonisierter Bauprodukte erhalten Sie
... in unserem Flyer Marktüberwachung europäisch harmonisierter Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) 2022 (pdf, 1 MB)

... und bei der obersten Marktüberwachungsbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen


Referat 115
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung