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TAM 11/25
07. Dezember 2025
Eine Tierärztin hat die Hände am Kopf eines Hundes und blickt ihn lächelnd an.
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TAM

Therapienotstand in der Kleintierpraxis: Wie widme ich korrekt um?

Grundsätzlich müssen Tierarzneimittel entsprechend den Zulassungsbedingungen angewendet werden (Art. 106 TAMVO). Abweichend hiervon können Sie für den Fall, dass für die Tierart und das Anwendungsgebiet in Deutschland kein zugelassenes Tierarzneimittel zur Verfügung steht, in direkter Eigenverantwortung und insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden, ausnahmsweise eine Behandlung mit einem umgewidmeten Arzneimittel durchführen.

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